Antidiskriminierungsgesetz
Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Chancengleichheit für alle und die Antidiskriminierung sind Fundament der Grundrechte und der grundlegenden Werte, auf denen die Europäische Union beruht. Und sie sind die wesentliche Voraussetzungen für den Erhalt und die Fortschritte in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz, soziale Eingliederung und Zusammenhalt. Die EU hat im Jahre 2000 zwei Antidiskriminierungsgesetze - die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschiede der Rasse und die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung - die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung untersagen, verabschiedet. Durch die beiden Antidiskriminierungsgesetze wird in der ganzen EU ein gemeinsames Mindestmaß an gesetzlichem Schutz garantiert. Sie verbieten Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung in Beschäftigung und Ausbildung aufgrund der oben genannten Merkmale.
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